In einem sehr spannenden Artikel im Magazin „Plädoyer“, Ausgabe 05/19, stellte Herr Karl-Ludwig Kunz grundsätzliche Überlegungen zum Strafrecht an. Er führt dabei aus, dass Strafrecht das letzte anzuwendende Mittel des Staates sein muss, um seine Wertvorstellungen durchzusetzen. Er kritisiert, dass vermehrt Gefährdungs- und Vorbereitungshandlungen kriminalisiert werden.
Besonders erwähnenswert finde ich persönlich seine Ausführung, dass Strafrecht keine präventive Wirkung hat, um Straftaten zu verhindern. Wenn es eine Prävention gibt, dann gibt es diese eher dank Moralvorstellungen. Hohe Strafen bewirken nicht, dass die Kriminalität sinkt.
Das Strafrecht hat somit eine andere Wirkung. Es soll Menschen, die sich gesetzeskonform verhalten, bestätigen. Und zwar darin, sich korrekt zu verhalten. Gleichzeitig soll den Gesetzesbrechern gezeigt werden, dass ihr Verhalten nicht toleriert wird.
Angesichts dieser Überlegungen ist es sehr wichtig, dass nicht immer weitere Rechtsgüter definiert werden, die nicht zwingend zu schützen sind. Namentlich dürfen Gefährdungen und Vorbereitungshandlungen nicht unbedacht kriminalisiert werden. Ansonsten führt dies dazu, dass Menschen sich strafbar machen, ohne es zu merken.