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Strafen/Strafmass bei Drogendelikten (z.B. Besitz von Marihuana, LSD, Ecstasy, Kokain und Heroin oder Handel) in der Schweiz

Dieser Artikel zeigt mit welchen Strafen bei BetMG-Delikten in Zürich und in anliegenden Kantonen zu rechnen ist. Allgemein ist zu sagen, dass an Zürich angrenzende Kantone tendenziell etwas härter bestrafen als der Kanton Zürich. Grundlage dieser Artikel sind Empfehlungen, die die Kantone Zürich und Aargau herausgegeben haben. Diese Empfehlungen können auch als Grundlage für andere Kantone dienen. Im Einzelfall entscheidet jedoch die zuständige Staatsanwaltschaft, bzw. das Gericht.

Der Besitz von Drogen wird weniger hart bestraft als der Handel. Wird beim Handel die Menge überschritten, bei der die Strafe mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt, ist die Praxis der Gerichte und Kantone weniger einheitlich. Als Faustregel gilt, dass die Strafe exponentiell höher wird.

D.h., die Strafe ist doppelt zu hoch, wenn Achtmal so viel Drogen gehandelt werden. Beim Handel mit 18g reinem Kokain beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. 2 Jahre Freiheitsstrafe ist das Minimum, wenn jemand mit 144g reinem Kokain handelt.

Die Strafe fällt dann milder aus, wenn jemand suchtbedingt Drogen besitzt, bzw. damit handelt. Auch Kurriere werden milder bestraft als die eigentlichen Händler.

HANDEL MIT DROGEN
Marihuana / Haschischbis 500 gab 30 Tagessätze Geldstrafe
bis 1kgab 60 Tagessätze Geldstrafe
1-3kgab 90 Tagessätze Geldstrafe
3-5 kgab 120 Tagessätze Geldstrafe
ab 5 kgab 6 Monate Freiheitsstrafe
Kokain (Gemisch)bis 15g90 Tagessätze Geldstrafe
ab 15g180 Tagessätze Geldstrafe
ab 30gab 6 Monate Freiheitsstrafe
ab 20 Betroffenenab 6 Monate Freiheitsstrafe
Kokain (rein)bis 2gab 30 Tagessätze Geldstrafe
ab 2-3gab 60 Tagessätze Geldstrafe
ab 3-7gab 90 Tagessätze Geldstrafe
ab 7-12gab 150 Tagessätze Geldstrafe
ab 12gab 180 TS Geldstr. / Freiheitsstrafe
ab 18gab 1 Jahr Freiheitsstrafe
ab 20 Betroffenenab 1 Jahr Freiheitsstrafe
Heroin (rein)ab 12gab 1 Jahr Freiheitsstrafe
bis 5gab 30 – 180 Tagessätze Geldstrafe
5-11.9gab 6 Monate Freiheitsstrafe
ab 20 Betroffenenab 1 Jahr Freiheitsstrafe
Amphetaminab 36gab 1 Jahr Freiheitsstrafe
bis 18gab 30 – 180 Tagessätze Geldstrafe
18-35.9gab 6 Monate Freiheitsstrafe
ab 20 Betroffenenab 1 Jahr Freiheitsstrafe
LSDab 100 Tab.ab 6 Monate Freiheitsstrafe (Aargau)
ab 120 Tab.ab 6 Monate Freiheitsstrafe (ZH)
ab 200 Tab.ab 1 Jahr Freiheitsstrafe
Ecstasyab 300 Tab.ab 6 Monate Freiheitsstrafe (Aargau)
ab 1200 Tab.ab 6 Monate Freiheitsstrafe (ZH)
Strafen bei Handel mit Betäubungsmitteln in Zürich / Aargau und angrenzenden Kantonen