Dieser Artikel zeigt mit welchen Strafen bei BetMG-Delikten in Zürich und in anliegenden Kantonen zu rechnen ist. Allgemein ist zu sagen, dass an Zürich angrenzende Kantone tendenziell etwas härter bestrafen als der Kanton Zürich. Grundlage dieser Artikel sind Empfehlungen, die die Kantone Zürich und Aargau herausgegeben haben. Diese Empfehlungen können auch als Grundlage für andere Kantone dienen. Im Einzelfall entscheidet jedoch die zuständige Staatsanwaltschaft, bzw. das Gericht.
Der Besitz von Drogen wird weniger hart bestraft als der Handel. Wird beim Handel die Menge überschritten, bei der die Strafe mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt, ist die Praxis der Gerichte und Kantone weniger einheitlich. Als Faustregel gilt, dass die Strafe exponentiell höher wird.
D.h., die Strafe ist doppelt zu hoch, wenn Achtmal so viel Drogen gehandelt werden. Beim Handel mit 18g reinem Kokain beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. 2 Jahre Freiheitsstrafe ist das Minimum, wenn jemand mit 144g reinem Kokain handelt.
Die Strafe fällt dann milder aus, wenn jemand suchtbedingt Drogen besitzt, bzw. damit handelt. Auch Kurriere werden milder bestraft als die eigentlichen Händler.
HANDEL MIT DROGEN | ||
Marihuana / Haschisch | bis 500 g | ab 30 Tagessätze Geldstrafe |
bis 1kg | ab 60 Tagessätze Geldstrafe | |
1-3kg | ab 90 Tagessätze Geldstrafe | |
3-5 kg | ab 120 Tagessätze Geldstrafe | |
ab 5 kg | ab 6 Monate Freiheitsstrafe | |
Kokain (Gemisch) | bis 15g | 90 Tagessätze Geldstrafe |
ab 15g | 180 Tagessätze Geldstrafe | |
ab 30g | ab 6 Monate Freiheitsstrafe | |
ab 20 Betroffenen | ab 6 Monate Freiheitsstrafe | |
Kokain (rein) | bis 2g | ab 30 Tagessätze Geldstrafe |
ab 2-3g | ab 60 Tagessätze Geldstrafe | |
ab 3-7g | ab 90 Tagessätze Geldstrafe | |
ab 7-12g | ab 150 Tagessätze Geldstrafe | |
ab 12g | ab 180 TS Geldstr. / Freiheitsstrafe | |
ab 18g | ab 1 Jahr Freiheitsstrafe | |
ab 20 Betroffenen | ab 1 Jahr Freiheitsstrafe | |
Heroin (rein) | ab 12g | ab 1 Jahr Freiheitsstrafe |
bis 5g | ab 30 – 180 Tagessätze Geldstrafe | |
5-11.9g | ab 6 Monate Freiheitsstrafe | |
ab 20 Betroffenen | ab 1 Jahr Freiheitsstrafe | |
Amphetamin | ab 36g | ab 1 Jahr Freiheitsstrafe |
bis 18g | ab 30 – 180 Tagessätze Geldstrafe | |
18-35.9g | ab 6 Monate Freiheitsstrafe | |
ab 20 Betroffenen | ab 1 Jahr Freiheitsstrafe | |
LSD | ab 100 Tab. | ab 6 Monate Freiheitsstrafe (Aargau) |
ab 120 Tab. | ab 6 Monate Freiheitsstrafe (ZH) | |
ab 200 Tab. | ab 1 Jahr Freiheitsstrafe | |
Ecstasy | ab 300 Tab. | ab 6 Monate Freiheitsstrafe (Aargau) |
ab 1200 Tab. | ab 6 Monate Freiheitsstrafe (ZH) |